Steuertipps für Polizisten

Hauke Simonsen   | | Letztes Update: 15. Februar 2021

Auch wenn häufig das Gerücht besteht, dass Polizisten als Beamte keine Steuern zu zahlen haben, ist das ganz und gar nicht so. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, die steuerlichen Abgaben gibt es aber wie bei jedem anderen auch. Dementsprechend lohnt es sich auch für Polizisten zu prüfen, inwiefern die steuerlichen Abgaben im Rahmen einer Steuererklärung gesenkt werden können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Beamte und somit Polizisten zahlen ebenso Steuern wie alle anderen Geld verdienenden Menschen auch.
  • Polizisten können sehr viele verschiedene Ausgaben als Werbungskosten geltend machen und somit das zu versteuernde Einkommen enorm reduzieren.
  • Da die Ausgaben häufig über den entsprechenden Pauschalen liegen, lohnt sich das Sammeln und Aufbewahren von Quittungen, um letztendlich die vollen Kosten geltend machen zu können.

Inhaltsverzeichnis

Die Steuererklärung bei Polizisten

Die Steuererklärung von Polizisten besitzt keinen Unterschied zu jeder anderen Steuererklärung. Sie gibt einem die große Möglichkeit, das durch die Angabe diverser Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und einen Teil der über das Jahr gezahlten steuerlichen Abgaben zurückzuerhalten.

Aufgrund der vielen Ausgaben und der oft auch über den verschiedenen Pauschalen liegenden Werbungskosten ist es sehr wichtig und ratsam, eine Steuererklärung abzugeben, um kein Geld zu verschenken. Wichtig ist daher auch eine detaillierte und einzelne Auflistung aller Werbungskosten, um nicht nur die Pauschale, sondern die vollen Kosten steuerlich geltend machen zu können. Um alle Kosten erfassen zu können und für alle Nachfragen des Finanzamts gewappnet zu sein, sollten möglichst alle Quittungen und Belege gesammelt werden.

Was können Polizisten von der Steuer absetzen?

Wie bei jedem anderen Beruf auch können die so genannten Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Gemeint sind damit laut gesetzlicher Definition aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Diese Ausgaben müssen zunächst selber getätigt werden, können aber später dann in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch verringern sie das zu versteuernde Einkommen und führen zu einer Rückzahlung bereits entrichteter steuerlicher Abgaben.

Wird die Steuererklärung gemacht, ohne dass Werbungskosten detailliert aufgeführt werden, kommt automatisch eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro zu tragen. Da gerade Polizisten aber oft höhere Ausgaben haben, lohnt sich die exakte Angabe, um möglichst viel an Steuern sparen zu können. Damit alles optimal ausgenutzt werden kann, lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Werbungskosten, die es gibt.

  • Fahrten zur Arbeit


    Für die einfache Fahrt zur Arbeit kann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer in Anspruch genommen werden. Das ist bei einem eigenen Fahrzeug genauso möglich wie im Rahmen einer Fahrgemeinschaft und auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können angegeben werden. Maximal kann dabei eine Pauschale von 4.500 Euro in Anspruch genommen werden. Für die Pauschale müssen keine Belege vorgelegt werden. Wer mehr absetzen möchte, sollte die Belege sammeln, um die erhöhten Ausgaben nachweisen zu können.
  • Büromaterialien und Arbeitsmittel


    Eine Pauschale von 110 Euro steht bereit für Büromaterialien. Zudem können weitere Arbeitsmittel geltend gemacht werden, wie zum Beispiel Smartphons, Laptops oder auch eine entsprechend benötigte Software.
  • Telefon und Internet


    Damit Polizisten immer erreichbar sind, kann problemlos auch die Hälfte der Basisgebühren sowie 20 Prozent der Kosten für Gespräche angegeben werden. Die 20 Prozent können mit entsprechendem Beleg auch bei der Anschaffung eine neuen Handys geltend gemacht werden.
  • Ausrüstung und Uniform


    Die Anschaffungs-, Reinigungs- und auch Reparaturkosten von der Uniform oder anderer Ausrüstungsgegenstände können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Aufgrund fehlender Pauschalen sollten sicherheitshalber Quittungen aufgehoben werden.
  • Fachliteratur und berufliche Weiterbildung


    Weitere Werbungskosten sind die Ausgaben für notwendige Fachliteratur oder andere Mittel für die berufliche Weiterbildung. Dazu gehören auch Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn auswärtige Fortbildungen stattfinden.
  • Berufliche Versicherungen


    Versicherungen, die zur Absicherung von einem beruflichen Risiko dienen, können ebenfalls als Werbungskosten angesetzt werden. Häufige Fälle sind dabei die Unfall-, die Berufshaftpflicht- oder eine Rechtsschutzversicherung. Private Versicherungen wie Kranken-, Lebens- oder Haftpflichtversicherung zählen nicht zu den Werbungskosten, können aber als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Verpflegungsmehraufwand


    Kommt es zu Einsätzen abseits der normalen Wache und dauern diese länger als acht Stunden, kann der entsprechende Verpflegungsmehraufwand von 12 Euro geltend gemacht werden. Kommt es sogar zu einer Abwesenheit von 24 Stunden, wird diese Pauschale sogar verdoppelt. Noch höher wird sie bei Auslandseinsätzen.
  • Umzüge


    Kommt es zu Einsätzen abseits der normalen Wache bei beruflich bedingten Umzügen können die dafür entstehenden Kosten ebenfalls geltend gemacht werden. Entweder mit Quittungen in voller Höhe oder mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 764 Euro. Dauern diese länger als acht Stunden, kann der entsprechende Verpflegungsmehraufwand von 12 Euro geltend gemacht werden. Kommt es sogar zu einer Abwesenheit von 24 Stunden, wird diese Pauschale sogar verdoppelt. Noch höher wird sie bei Auslandseinsätzen.
  • Doppelte Haushaltsführung


    Unter speziellen Voraussetzungen kann auch ein beruflich bedingter zweiter Haushalt steuerlich geltend gemacht werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Miet- und Nebenkosten sowie Rundfunkbeiträge, Fahrtkosten und Kosten für zusätzliche Möbel und Einrichtungsgegenstände angegeben werden.
  • Gewerkschaften


    Zudem können auch Gewerkschaftsbeiträge und auch Spenden an verschiedene Hilfsorganisationen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
TIPP

Belege und Rechnungen sammeln

Zu Beginn eines Jahres ist es kaum absehbar, ob die anfallenden Werbungskosten die Pauschale von 1.000 Euro übersteigen werden. Um am Ende dann nichts zu verschenken, ist es sehr ratsam, sämtliche Belege über das Jahr zu sammeln. So kann am Ende schnell festgestellt werden, ob es sich lohnt, alle Ausgaben einzeln aufzuführen, um mehr Euros geltend machen zu können.

Fazit

Auch wenn die Steuererklärung vielen vielleicht eine unangenehme und vor allem lästige Sache ist, kann sie einem gut dabei helfen, einen großen Teil der über das Jahr gezahlten Steuern zurückzuholen.

  • Viele verschiedene Werbungskosten sorgen bei Polizisten oft dafür, dass mehr als die Pauschale von 1.000 Euro geltend gemacht werden kann.
  • Für einen guten Überblick und eine komplette Erfassung lohnt es sich, die Belege über das Jahr über geordnet zu sammeln und dann schnell zur Hand zu haben.
  • Bei Unsicherheiten stehen verschiedene Programme, Apps oder eben auch Steuerberater jederzeit zur Verfügung.

Hinweis: Dieser Artikel soll Polizisten Tipps zur Steuererklärung geben. Die zur Verfügung gestellten Informationen sollen einen groben Überblick geben, sind jedoch weder eine Beratung noch können sie einen Steuerberater ersetzen. Wir empfehlen Ihnen, sich individuell von einem Steuerberater unterstützen zu lassen oder mit einem der Lohnsteuerhilfevereine in Verbindung zu setzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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