Steuerklassen für Polizisten

Hauke Simonsen   | | Letztes Update: 15. Februar 2021

Wenn es um die Zahlung von Steuern geht, sind die Steuerklassen ein maßgebliches Instrument des deutschen Steuergesetzes. Sie sind dafür da, um festzulegen, wie hoch die steuerlichen Abgaben sind, die ein nicht selbstständiger Arbeitnehmer im Monat zu leisten hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und zu wissen, welche Steuerklassen gewählt werden und Vorteile bringen können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Steuerklassen bestimmen die Höhe der monatlich zu zahlenden steuerlichen Abgaben.
  • Es gibt insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen, die bei besonderen Lebensumständen und je nach Familienstand gewählt werden und für Vorteile sorgen können.
  • Da unterjährige Vorteile zu Nachzahlungen im Rahmen der Steuererklärung führen können, bedarf es einer guten Prüfung, bevor die ein oder andere Steuerklasse gewählt wird.

Inhaltsverzeichnis

Die Bedeutung der Steuerklassen

Die Steuerklassen sind im deutschen Steuergesetz ein wichtiges Werkzeug, um für Beamte oder Angestellte die Höhe der Lohnsteuer zu berechnen sowie die Abzüge, die für den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer zum Tragen kommen. Ob und welche Steuerklassen gewählt werden können, zeigt die folgende Aufstellung.

  • Steuerklasse I


    Ledige und geschiedene Beschäftigte sowie Arbeitnehmer, die ihre Lebenspartnerschaft auflösen, werden der Steuerklasse I zugeordnet. Auch beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer sowie diejenigen, die sich in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden, wo der Partner im Ausland lebt oder eine dauerhafte Trennung besteht, erhalten die Steuerklasse I.
  • Steuerklasse II


    Die Steuerklasse II bedeutet eine große steuerliche Entlastung bei der Bestimmung der Höher der zu entrichtenden Steuer. Sie gilt für die eigentlich der Steuerklasse I zuzuordnenden Arbeitnehmern, wenn sie alleinerziehend sind und Anrecht auf einen entsprechenden Entlastungsbetrag haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie alleinstehend sind und ein oder mehr Kinder zum Haushalt gehören, für die ein Anspruch auf Freibeträge oder Kindergeld besteht.
  • Steuerklasse III


    Die Steuerklasse III ist eine der Steuerklassen, die in einer Ehe oder in einer Lebenspartnerschaft gewählt werden können, sofern die entsprechenden Partner beide im Inland leben und sich nicht dauerhaft getrennt haben. Die Lohnsteuerklasse bestimmt bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland den Lohnsteuerabzug sowie den Abzug von Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuerklasse III bedeutet aufgrund höherer Freibeträge geringere monatliche Abzüge und somit während des Jahres eine höhere Flexibilität. Eine weitere Voraussetzung ist, dass einer der Ehegatten bzw. Lebenspartner keinen Arbeitslohn erhält oder für sich zum Ausgleich die Steuerklasse V wählt.
  • Steuerklasse IV


    Beziehen beide verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmer einen Arbeitslohn, können sie beide die Steuerklasse IV wählen. Auch hier gilt, dass sie im Inland leben müssen und nicht dauerhaft getrennt sein dürfen.
  • Steuerklasse V


    Die Steuerklasse V gehört eng zur schon angesprochenen Steuerklasse III, weil nur beide Steuerklassen in Kombination von Ehegatten oder Lebenspartnern gewählt werden können. Die Steuerklasse V ist dann angebracht, wenn einer der Partner wesentlich weniger verdient oder keine Einkünfte hat. Die Lohnsteuerklasse V bedeutet nämlich höhere Abzüge, während der andere Partner dann von den geringeren Abzüge der Steuerklasse III profitiert.
  • Steuerklasse VI


    Die Steuerklasse VI ist eine Steuerklasse, die für jene Arbeitnehmer gilt, die neben dem hauptsächlichen Beruf Nebenbeschäftigungen nachgehen, für deren Einkünfte ebenfalls Steuern gezahlt werden müssen. Die Steuerklasse VI sollte bei mehreren Beschäftigungen für die Jobs gelten, bei denen weniger Geld verdient wird, um die gesamten monatlichen Abzüge in Grenzen zu halten.

Wie erhält ein Polizist seine Steuerklasse?

Wer steuerpflichtig ist, wird automatisch vom Finanzamt der Steuerklasse I zugeordnet. Tätig werden muss ein Polizist also nur dann, wenn die Voraussetzungen wie eine Ehe oder das Leben als alleinerziehendes Elternteil einen Wechsel in eine andere Steuerklasse zulassen. Ist das der Fall, kann ein entsprechender und sehr unkomplizierter Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Welche Steuerklasse eignet sich für Polizisten?

Bei Polizisten orientiert sich die Eignung der Steuerklassen wie bei allen anderen Berufen nicht an der gewählten beruflichen Beschäftigung, sondern an den Lebensumständen, die sich vor allem auf den Familienstand beziehen.

  • Alleinstehende Polizisten ohne ein kindergeldberechtigtes Kind können für sich nur die Steuerklasse I in Anspruch nehmen.
  • Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Polizisten können für sich und ihren Partner entweder jeweils die Steuerklasse IV wählen. Alternativ kann auch die Kombination aus Steuerklasse III und V gewählt werden, was sich im Grunde genommen nur lohnt, wenn einer der Partner kein oder ein sehr viel geringeres Einkommen als der andere bezieht.
  • Ein alleinerziehender Polizist kann für sich die Vorteile der Steuerklasse II nutzen.

Welche Besoldungsstufen gibt es für Polizisten?

Interessant ist im Zusammenhang mit den Steuern natürlich immer auch das Gehalt der Polizisten. Als kleiner Exkurs sei hier erwähnt, dass die Einkünfte der Polizisten in Form der Besoldung erfolgen. Hierfür werden die Polizisten entsprechend ihrer Einsatzbereiche und auch abhängig vom gewählten mittleren, gehobenen oder höheren Dienst in verschiedene Besoldungsgruppen einsortiert. Dabei gibt es die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16, wobei jede höhere Stufe auch eine höhere Besoldung bedeutet. Innerhalb der einzelnen gruppen gibt es zudem acht Stufen, die die Erfahrung zum Ausdruck bringen und auch eine Erhöhung der Einkünfte zur Folge haben.

Welche Unterschiede gibt es bei den Steuerklassen nach Bundesländern?

Die Steuerklassen sind bundesweit einheitlich. Die einzigen Unterschiede bei der Berechnung der Höhe der Steuer innerhalb der Bundesländer liegen in der Höhe der eventuell abzuziehenden Kirchensteuer, welche in den meisten Bundesländern bei 9 Prozent, bei einigen aber auch bei 8 Prozent liegt.

Das Faktorverfahren

Die Einkünfte von Ehepaaren oder Lebenspartnern können sehr unterschiedlich ausfallen und nicht immer ist eine der Kombinationen III/V oder IV/IV die beste oder fairste Lösung. Aus diesem Grund gibt es als weitere Alternative das so genannte Faktorverfahren in Verbindung mit der Kombination IV/IV. Unter dem Faktor kann man dabei einen steuermindernden Multiplikator verstehen, welcher immer größer als Null und kleiner als Eins ist und gemäß des Splittingverfahrens für eine gerechtere Berechnung der jeweiligen Abzüge sorgen soll.

Beispiel Berechnung Faktorverfahren

Haben die beiden Partner beispielsweise Einkommen von 30.000 Euro und 12.000 Euro, werden bei der Steuerklasse IV dem besserverdienenden Partner 3.951 Euro abgezogen und dem geringer verdienenden Partner 77 Euro. Insgesamt entstehen also steuerliche Abgaben von 4.028 Euro. Gemäß des Splittingverfahrens kommt es beim gemeinsam berechneten Einkommen allerdings nur zu einer Steuerlast von 3.586 Euro. Diese beiden Beträge werden beim Faktorverfahren in Relation gesetzt, sodass sich aus der Rechnung 3.586 Euro : 4.028 Euro der Faktor 0,89 ergibt.

Dieser Faktor wird anschließend von den jeweiligen Arbeitgebern bei der Berechnung der abzuführenden Steuer verwendet, was dazu führt, dass nur noch Abgaben in Höhe von 3.516 Euro und 68 Euro anfallen und beide Nettoeinkommen höher werden. Da die gesamte Steuerlast zugrunde gelegt wurde, kommt es im Rahmen der Steuererklärung auch nicht zu einer Nachzahlung. Das wäre hingegen der Fall, wenn wegen unterschiedlicher Einkommen die Kombination III/V gewählt werden würde. Dabei würden monatlich zwar nur 2.604 Euro abgeführt werden, was aber nachträglich zu einer Steuerschuld von 982 Euro führt.

Änderung der Steuerklassen nach Heirat

Nach der Heirat steht einem die Möglichkeit zu, von der Steuerklasse I in eine andere Steuerklasse zu wechseln. dabei gibt es die Möglichkeit, dass einer der Partner in die Steuerklasse III und der anderer in die Steuerklasse V wechselt oder beide die Steuerklasse IV für sich nutzen. Zudem kann das ebenfalls schon angesprochene Faktorverfahren gewählt werden. Für eine Entscheidung sollten immer beide Einkommen betrachtet und geschaut werden, was die meisten Vorteile bringt.

Wann lohnt sich für einen Polizisten ein Wechsel der Steuerklasse?

Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich immer dann, wenn ein monatliches höheres Nettoeinkommen erzielt werden kann, indem durch einen Wechsel die laufenden steuerlichen Abgaben reduziert werden. Vergessen wird dabei aber oft, dass geringere Abgaben im Jahr zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung führen können. Hier müssen die Vor- und Nachteile genau geprüft und gegeneinander aufgewogen werden.

Einfluss von Kindern bei der Steuerklasse

Die Kinder ändern grundsätzlich nichts an der Steuerklasse. Wer aber Kinder hat, profitiert von höheren Freibeträgen, die die Steuerlast senken. Als alleinerziehender Polizist besteht sogar die Möglichkeit, mit der Steuerklasse II von einer besonders hohen Entlastung zu profitieren.

Fazit

Die Steuerklassen sind entscheidend dafür, wie viel steuerliche Abgaben im Monat an das Finanzamt abgeführt werden und wie hoch die Netto-Auszahlung auf dem eigenen Konto sein wird. Dementsprechend kann es sehr attraktiv sein, über einen Wechsel in eine andere Steuerklasse nachzudenken.

  • Verheiratete oder Lebenspartner haben die Möglichkeit, durch andere Steuerklassen die monatlichen Abgaben zu reduzieren.
  • Geprüft werden sollte dabei immer, ob die Vergünstigungen während des Jahres nicht zu zu hohen Nachzahlungen im Rahmen der Steuererklärung führen.
  • Besonders bedeutend ist dabei immer die Überlegung, ob Ehepaare oder Lebenspartner die Kombination IV/IV oder III/V wählen.
  • Alleinerziehende stehen mit der Steuerklasse II sehr viel besser dar.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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